Für ein faires miteinander

 Wo viele Menschen zusammenkommen, sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

Freude, Wohlbefinden, ein freundlicher Umgangston, Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes Gebot.

 

Jeder Reiter ist angehalten, sich bei der Ausübung des Reitsportes mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedem anderen Sportkameraden zu verhalten. Hilfsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit und sportliche Fairness soll unseren Stall und die Einsteller auszeichnen. 

 

Wünsche und Beschwerden bitte an die Betriebsführer richten bzw. etwaige Probleme oder Unstimmigkeiten sofort ansprechen. Man kann sich nur um Dinge kümmern, von denen man weiß.

 

Junge Pferde und schwächere Reiter sollen die Nachsicht und Unterstützung von Erfahrenen und Profis erfahren.

 

Die Stallordnung ist Bestandteil des Einstellungsvertrags. Der Pferdebesitzer hat die Pflicht, die sein Pferd betreuen (zB. Reitbeteiligungen, Besucher, die er mitbringt etc.), dahingehend zu informieren. Er ist grundsätzlich für deren Verhalten mitverantwortlich.

 

Jeder Einsteller/Reiter/Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Fotografien seiner Person bzw. Tiere auf unserer Website oder auf Flyern veröffentlicht werden dürfen.

 

Die jeweils gültige Fassung der Stallordnung liegt im Stall auf bzw. ist auf der Homepage nachzulesen.
(georgshof-gleisdorf.at/Unser Stall/Stallordnung)

 

ALLGEMEINES

 

Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonstwie an privatem Eigentum der Einsteller oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Haushaltsversicherung selbst zu versichern. Im Fall einer Verborgung des Pferdes haftet der Einsteller für alle Schäden und Verstöße.

 

Die Anlage steht grundsätzlich täglich von 6.00 - 22.00 Uhr zur Verfügung. Allgemeine Stallruhe herrscht zw. 22.00 – 6.00 Uhr. Ausgenommen davon sind: Notfälle und Pferde, die auf ein Turnier müssen od. von einem Turnier zurückkommen.

 

Zu unserer  Reitanlage gehören: die Stallungen inkl. Sattelkammern, der Putzplatz, die Lagerräume, der Reitplatz, der Parkplatz, der Aufenthaltsraum inkl. WC-Anlagen und die Koppeln.

 

Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung, Entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Einstellvertrag abzuschließen. Die Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.

 

Den Anordnungen der Betriebsführer, sowie deren Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten.  Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung oder das Tierschutzgesetz verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. 

 

Das Rauchen ist nur an eigens dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme in und vor den Stallgebäuden und Vorratsräumen (Heu- und Strohlager) ist strengstens verboten. Am gesamten Gelände bitte die Zigarettenkippen in die Aschenbecher entsorgen und nicht auf den Boden werfen.

 

Reitbeteiligungen, die neu auf der Anlage sind, sind vorher dem Betrieb vorzustellen.

 

Bitte alle Gegenstände und Anlagen des Betriebs mit Sorgfalt behandeln und gebrauchen. Sollte einmal etwas kaputt gehen, bitte sofort melden, damit Schäden auch gleich behoben werden können.

 

Im Aufenthaltsraum liegt eine Auswahl an Büchern, Pferdezeitschriften und aktuellen Katalogen bereit. Bitte dort lesen und dalassen.

Der Betrieb von privaten Elektrogeräten (Kühlschrank, Kaffeemaschine, fix montierten Kameras, Musikanlagen etc.) ist nicht gestattet.

 

Jeder Einsteller (od. Reitbeteiligung), der nachweislich seine Differenzen öffentlich im Internet kund tut, und zwar so, dass der Ruf des Betriebes geschädigt wird, muss unsere Anlage umgehend verlassen. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.

 

Zweimal im Jahr (Frühling und Herbst) machen wir für alle Pferde gemeinsam in Abstimmung mit dem hauseigenen Tierarzt eine Wurmkur. Diese Termine sind für alle Pferde Pflicht. Die Kosten der Wurmpaste trägt der Besitzer des Pferdes. Die Verabreichung der Wurmkur wird von uns übernommen. Weitere Wurmkuren, falls gewünscht, sind in Eigenregie durchzuführen.

 

Alle Pferde müssen Tetanus geimpft sein, alle sonstigen Impfungen liegen im Ermessen des Pferdebesitzers.

 

Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten, alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.

 

Für eingestellte Pferde ist eine vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Ein Erste-Hilfe-Koffer befindet sich im Aufenthaltsraum neben dem Kühlschrank. (Er ist mit einem Kabelbinder verschlossen, damit man sieht, wenn er benutzt wurde und wieder aufgefüllt werden muss. Im Falle des Falles darf der Kabelbinder natürlich aufgeschnitten werden.)

 

Jeder respektiert das Eigentum des Anderen und benutzt deshalb auch nur das eigene, zum Pferd gehörende Zubehör. Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich tabu!

 

Aus organisatorischen Gründen und Kostengründen kann auf Sonderwünsche nur unter Absprache und begrenzt eingegangen werden.

 

HUNDE

 

Wir alle sind Tierliebhaber und wollen das Wohl und die Freude mit den Vierbeinern genießen. Dennoch:

 

Nur Hunde von Einstellern oder Veranstaltungsteilnehmern dürfen auf die Reitanlage mitgenommen werden. Diese dürfen grundsätzlich frei laufen, müssen aber unter ständiger Beaufsichtigung sein. Die Hunde müssen allen Menschen und Tieren gegenüber friedlich sein. Absolutes Hundeverbot ist im Aufenthaltsraum, auf dem Reitplatz sowie auf den Koppeln. Jeder Hundehalter, der seinen Hund mitbringt, muss eine entsprechende Versicherung haben. Hunde können für die Zeit, in der man reitet oder das Pferd pflegt/spazieren führt etc. in der eigenen Box verwahrt werden bzw. im PKW (falls es nicht zu heiß ist!)

 

Die „Häufchen“ sind von den Hundebesitzern unmittelbar zu entfernen (zum Mist).

 

Bitte lassen Sie Ihren Rüden nicht an Gebäudeteilen, Fahrzeugen und sonstigen Einrichtungen das „Beinchen heben“.

 

Die Betriebsführer übernehmen keinerlei Haftung oder Entschädigungskosten für Bisse, Verletzungen oder Schäden durch mitgebrachte Hunde oder an mitgebrachten Hunden.

 

Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren geschieht immer auf eigene Gefahr.

 

SAUBERKEIT & ORDNUNG

 

Grundsätzlich gilt: Alles so verlassen, wie man es gerne antreffen würde. Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurück zu stellen bzw. zu hängen. Der Putzplatz ist spätestens nach der Arbeit mit dem Pferd zu kehren.

 

Das Waschen der Pferde ist nur auf dem dafür vorgesehenen Waschplatz erlaubt. Um Wasser zu sparen bitten wir darum, das Waschen der Pferde auf die notwendigste Dauer zu beschränken.

 

Der Waschplatz sowie Putzplätze, Stallgassen oder die Bereiche vor den Außenboxen sind nach Benutzung umgehend zu säubern. Pferdeäpfel, Ausgekratztes aus den Hufen und Haare/Fell sind zu entfernen. Besen, Schaufel und Schubkarre stehen bitte immer an den dafür vorgesehenen Plätzen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen. Die Stallgassen und allgemeinen Flächen im Stall sind frei zu halten, damit gefahrlos die Pferde geführt werden können und ordentlich aufgekehrt werden kann.

 

In den Sattelkammern ist Ordnung zu halten und die Böden und Fenster frei zu halten, damit die Betriebsführer regelmäßig aufkehren und putzen können.

 

Liegengebliebene Sachen werden in einer Truhe in der Sattelkammer gesammelt und können dort wieder abgeholt werden. Nach 6 Monaten werden die liegengebliebenen Gegenstände entsorgt.

 

Wer gerade friert oder Langeweile verspürt, darf auch gerne mal kehren und aufräumen ;-).

 

Wenn Pferde auf dem Hof oder in der Einfahrt äpfeln bitte sofort selbst abmisten bzw. jemanden darum bitten. Später vergisst man es meistens.

 

Pferdedecken und Ähnliches dürfen nicht im Aufenthaltsraum zum Trocknen aufgehängt werden.

 

Pflegemittel und Medikamente sind bitte kindersicher wegzusperren.

 

Bei uns wird Müll getrennt! Abfallbehälter für Plastikmüll (gelb/grün), Papier (rot/grau) und Restmüll (grau) stehen im Lagerraum. Biomüll kann zum Pferdemist gegeben werden. Pferdehaare (Fell/Mähne/Schweif) und Huf/Hornstücke (nach dem Beschlagen) sind im Restmüll zu entsorgen. (Nicht zum Mist geben, da Horn nur sehr sehr langsam verrottet).

 

Mitgebrachte Flaschen und größere Abfallprodukte (Kartons, Futtersäcke, Eimer etc.) müssen wieder mit nach Hause genommen und dürfen nicht auf der Reitanlage entsorgt werden.

 

STALLBEREICH

 

Für die Durchführung der anfallenden Arbeiten, wie ausmisten, füttern, Koppelgang sind die Betriebsführer zuständig.

 

Achtung Licht! Ist niemand im Stall, der Licht benötigt, bitte die Lichter komplett ausschalten, auch wenn man nur "kurz" zum Reiten geht und später zurückkommt. Durch Vermeidung von Dauerbeleuchtung können unnötige Kosten vermieden werden. Dasselbe gilt auch für andere Stromverbraucher (zB. Radio)

 

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.

 

Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde ist nicht erwünscht und darf nur mit Erlaubnis des jeweiligen Besitzers erfolgen. Hierüber ist der Betrieb vorher in Kenntnis zu setzen.


Es darf am Abend nachgemistet werden (Äpfel und nasses Stroh). Eine Matratzenhaltung ist nicht erwünscht, eine trockene Unterlage schon. Ein Nachstreuen von Stroh ist nicht gestattet, dies wird nach dem generellen Ausmisten erledigt. Nach dem Nachmisten bitte auch die Mist- und Strohspuren in der Stallgasse entsprechend beseitigen.

 

Wer sein Pferd eingedeckt/ausgedeckt haben möchte, muss sich selbst darum kümmern! Wird eine Decke auf der Weide zerstört, haftet der Tierhalter selbst.

 

Wer als Letzter den Stall verlässt hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß verschlossen sind. Es ist auch darauf zu achten, dass sich der zum Hof gehörende Hund beim Abschließen im Inneren des Hofes befindet.

 

FÜTTERUNG

 

Sämtliches Zusatzfutter kann beim Betrieb, mit Hinweis auf Art der Verabreichung, abgegeben werden. !ACHTUNG! – Fütterung nur abends.

 

Zusätzliche Fütterung auf den Koppeln ist aus Sicherheitsgründen (zB. Futterneid, Unruhe bei den Pferden) nicht erlaubt. Das Leckerli zum leichteren Einfangen auf der Koppel soll möglichst unauffällig verfüttert werden.

 

Selbständiges Füttern aus den Beständen des Stalls ist nicht gestattet.

 

Das Heu- und Strohlager ist für alle Tabu!

 

Feuchtfutter (Mash etc.) muss in eigenen Schüsseln, nicht im Trog, verfüttert werden. Bei Gabe von Feuchtfutter bitte regelmäßig selbst den Trog von Rückständen reinigen. Gerade im Sommer entsteht sonst ein Bakterien- und Fliegenparadies.

 

PARKEN UND VERKEHRSWEGE

 

Am Gelände bitte nur in Schrittgeschwindigkeit fahren – zur Sicherheit von Mensch und Tier.

 

PKWs können entlang der Parallelstraße geparkt werden. Die Zufahrten zum Nachbargrundstück, zum Hof, sowie zur Rückseite des Wirtschaftsgebäudes sind freizuhalten, damit kein anderer behindert wird und Großfahrzeuge (Traktor, Einsatzfahrzeuge) noch bequem hindurch gefahren werden können. Ausgenommen davon sind Be- und Entladetätigkeiten nach Rücksprache.

 

Pferdeanhänger und Transporter sollen zeitnah eingeparkt werden.  

 

KOPPELN

 

Die Weiden sind witterungs- und wachstumsbedingt einige Monate im Jahr gesperrt. Für diese Zeiträume stehen Paddocks im Wechselsystem zur Verfügung.

 

Bei anhaltendem Regen oder schlechten Bodenverhältnissen sind die Koppeln geschlossen, damit diese intakt bleiben (im Frühjahr soll schließlich auch wieder genügend Gras da sein und nicht nur Matsch).


Wer sein Pferd auf dieser Anlage stehen hat, muss davon ausgehen, dass sein Pferd morgens und abends gemeinsam mit der Herde den Stall verlässt/betritt. Bei evtl. Verletzungen haftet ausschließlich der Tierhalter selbst. Pferde sind Herdentiere und verhalten sich auch so. Je mehr Tiere zusammen stehen, desto sicherer fühlt sich das jeweilige Tier. Dennoch kann es zu Verletzungen kommen. Jeder Einsteller muss sich dessen bewusst sein.

 

Das Koppelmanagement (Einteilung, Zuteilung, Wechsel aufgrund Abgrasung etc. ) obliegt alleine den Betriebsführern. Für die Benutzung der Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb zugewiesenen Weiden benutzt werden dürfen. Eigenmächtiges Verbringen der Pferde auf die Koppeln ohne Rücksprache mit den Betriebsführern ist nicht erwünscht.

 

Das Instandhalten der Koppel, sowie das Mähen und der Anbau von Weidefutter wird ausschließlich vom Betriebsführer durchgeführt.

 

Zum Rausbringen der Pferde muss das jeweilige Halfter und ein Strick am dafür vereinbarten Platz sein.

 

Schäden an Koppel oder Umzäunung bitte sofort melden. Die Benutzung der Koppeln erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Es darf nie ein Pferd alleine auf der Koppel gelassen werden (hier droht Heimweh und das Verletzungsrisiko steigt).

 

KINDER

 

Wir alle waren einmal klein oder haben Kinder und Enkelkinder - und wollen in Ruhe und Sicherheit für uns alle dem Reitsport nachgehen.

 

Jede Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst kein Pferd erschrickt, egal ob in der Box oder unter dem Reiter, die Kinder nicht auf den Bäumen herum turnen und Äste abbrechen oder rund um die Hallen und Plätze laut und hektisch gespielt wird.

 

Da wir Pferdefreunde um unsere Tiere wissen, ist es klar, dass wir gerade mit jungen oder schreckhaften Pferden viel Abstand zu Kindern halten und freundlichst darauf hinweisen, wenn Gefahr für Mensch und Tier besteht.

 

Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen und alle nicht Wissenden darüber aufgeklärt werden wie wir uns am besten in einem Reitstall verhalten, werden alle glücklich und zufrieden sein.

 

Kinder unterliegen während der gesamten Zeit Ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen daurauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.

 

TRAININGS & UNTERRICHT

 

Es gilt der Grundsatz der freien Trainerwahl, sodass jeder Einsteller individuell entscheiden kann, welcher Ausbildungsweg für ihn und sein Pferd der Richtige ist.

 

Reiter, die Ihr Pferd nicht im Betrieb eingestellt haben und hier Trainerstunden nehmen oder das Gelände zum Reiten oder Bewegen des Pferdes nutzen, müssen eine Anlagenbenutzung zahlen.

 

REITORDNUNG

 

Die Reitanlage steht grundsätzlich täglich zwischen 6.00 – 22.00 Uhr zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen oder Arbeiten es erforderlich, die Reitanlage oder Teile davon für den Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Aushang bekanntgegeben.

 

Longieren ist nur am Reitplatz zulässig - nicht auf den Koppeln.

 

Beim Betreten des Reitplatzes hat der Reiter sich zu vergewissern, dass der Bereich beim Eingangstor frei ist. Aus Rücksicht auf die Reiter und Pferde, die sich am Platz befinden bitte das Eingangstor immer langsam und möglichst leise öffnen und schließen.

 

Beim Betreten der Reitbahn wird gegrüßt, ebenso beim Verlassen der Bahn.

 

Es wird auf der Mittellinie auf- und abgesessen bzw. bei der Aufstiegshilfe.

 

Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich.

 

Die allgemein anerkannten Bahnregeln sind einzuhalten.

 

Auf Anfänger und junge Pferde ist grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Wenn junge oder ängstliche Pferde in der Bahn sind, wird empfohlen immer auf einer Hand zu reiten bzw. den Handwechsel mit dem Reiter eines solchen Pferdes abzustimmen.

 

Das Vorreiten (Überholen) ist nicht gestattet --> abwenden!

 

Wird ein Hengst, eine rossige Stute oder ein Jungpferd geritten, so ist dies zur Vermeidung von Unfällen den mitreitenden Personen bekanntzugeben, damit auch diese die notwendigen Abstände einhalten. 

 

Springen ist nur nach Plan/Aushang oder mit Einverständnis der weiteren anwesenden Reiter zulässig.

 

Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihre Plätze zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden.

 

Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt am Reitplatz, sowie bei Ausritten im Gelände Helmpflicht! Erwachsenen wird aus versicherungstechnischen Gründen ebenfalls das Tragen eines Reithelms empfohlen. Das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.

 

Mehr als zwei Trainer dürfen auf Reitflächen zeitgleich nicht unterrichten. Gruppenunterricht oder Training, das langfristig gleich bleibend vorher ausgehängt wurde, hat Vorrang. Während eines angemeldeten/ausgehängten Trainings ist der Reitplatz nur von den Teilnehmern am Training zu nutzen. 

 

Die Reiter müssen ihre Übungsvorhaben so gestalten, dass sie andere Reiter nicht in Gefahr bringen. Abstände richten sich nach der jeweiligen Gangart.

 

Vorrang am Reitplatz haben, wenn nicht anders laut Unterrichtsplan geregelt, zuerst der Reitende dann der Longierende und zuletzt jener, der sein Pferd laufen lassen möchte. Sollten beim laufen lassen oder longieren tiefere Löcher entstanden sein, bitte diese wieder ebnen.

 

Für alle unterrichtgebende Personen gilt, wer Unterricht gibt, egal ob an der Longe oder zum normalen Unterricht: Sei bitte nur so laut wie nötig und nicht so laut wie möglich.

 

Wenn jemand eine Turnieraufgabe reiten möchte, sollte jeder andere Mitreitende versuchen hierauf Rücksicht zu nehmen. Aber jemand, der seine Turnieraufgabe üben möchte, sollte vorher einplanen, dass man dies nicht zu einer Zeit machen sollte wo der Platz hoch frequentiert ist. Zudem muss man vorher mit den Mitreitenden sprechen, ob man das jetzt oder lieber 15 min. später macht. Das gilt selbstverständlich für jegliche Art von Aufgabe.

 

Vor dem Verlassen der Bahn hat jeder Reiter die Äpfel seines Pferdes konsequent abzumisten. Ebenso sind Trainingsgeräte wie zB. Cavalettis, Stangen, Kegel etc. wieder ordnungsgemäß an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Hat zum Zeitpunkt des Verlassens der Reitbahn ein anderer Reiter diese in Verwendung, ist jeweils der letzte Mitbenutzer für das Aufräumen zuständig.

 

Beim Verlassen des Reitplatzes ist der Schrank sowie der Ein- bzw. Ausgang wieder korrekt zu schließen.

 

Am Besten geht alles immer miteinander! Das heißt wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt, wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben.

 

Die vorgenannten Bedingungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen.

 

REITEN IM GELÄNDE

 

Ausritte sind nur erlaubt, wenn der Reiter / die Reiterin eine entsprechende Kennzeichnung mitführt, die gut sichtbar am Pferd angebracht wurde.

 

Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

 

Bei Dämmerung und Dunkelheit wird das Tragen von Schutzkleidung/Anbringen von Reflektoren/Mitführen von Beleuchtung nahegelegt.

 

Bei Begegnung mit anderen Reitern oder Fußgängern ist Schritt zu reiten.

 

Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote und Regeln:

 

Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.

 

Verzichte nicht auf Schutzausrüstung für Pferd und Mensch.

 

Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.

 

Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer.

 

Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen können.

 

Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz.

Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

 

Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.

 

Wir freuen uns auf ein angenehmes und zufriedenes Miteinander!

 

 

 

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